
Dieser Beitrag dokumentiert die Diskussion um Tattoofarben und Pigmentregulierungen in Europa, wie sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geführt wurde.
Tattoofarben retten ist ein riesen Thema in der Tattooszene. Die ECHA wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, eine für Europa einheitliche Regulation von Tätowiermitteln zu erreichen und die Notwendigkeit einer Beschränkung von Tätowiermitteln und „Permanent Make-up“ zu prüfen.
Hört sich soweit gut und richtig an. Jedoch setzt die ECHA die Tätowiermittel und verwendeten Pigmente mit den in der verwendeten Kosmetikindustrie gleich und will spezielle Blau und Grün Pigmente verbieten. Bei den diskutierten Pigmenten treten zum Beispiel bei Haarfärbemitteln Hautreizungen auf. Das diese eine andere chemische Zusammensetzung haben und es ein völlig anderes Anwendungsgebiet ist, wird hierbei nicht betrachtet.
Woher kommen die Pigmente?
Es gibt auf der Welt nur wenige Pigmenthersteller die für alle möglichen Bereiche und Industrien der Welt die Pigmente zur Verfügung stellen. Je nach Einsatzbereich wird das Pigment weiter verarbeitet. Diese Weiterverarbeitung beinhaltet auch das Reinigen dieser. Das Verwenden von Pigmenten für die Kosmetikindustrie setzt völlig andere Produktionsschritte vorraus, als das Verwenden von Pigmenten für Tattoofarben. Einziger gemeinsamer Nenner ist das Urpigment.
Woraus bestehen Tattoofarben?
Tätowiermittel bestehen im Wesentlichen aus Farbmitteln (Pigmenten) und Suspensionsmitteln als Trägerflüssigkeit. Die Trägerflüssigkeit kann Verdicker, Konservierungsstoffe und andere Stoffe enthalten. Aktuell gibt es keine Studien, insbesondere Langzeitstudien die gesundheitliche Risiken oder gar Krebs in Verbindung mit Tattoofarben nachweist, welche ein Verbot den Pigmenten „Blue 16“ und „Green7“ nachvollziehen lassen.
Rechtliche Vorschriften für Tattoofarben
In Deutschland unterliegen Tätowiermittel, neben den Bestimmungen der Tätowiermittelverordnung, generell den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs. Demnach gilt, dass die Produkte für Verbraucher sicher sein müssen und sie die menschliche Gesundheit nicht schädigen dürfen. Für die Sicherheit der Mittel ist der Hersteller verantwortlich. Tätowiermittel und „Permanent Make-up“ sind seit 2009 darüberhinaus durch die deutsche Tätowiermittelverordnung geregelt. Die Verordnung benennt in einer Negativliste Stoffe, welche nicht enthalten sein dürfen, wie beispielsweise krebserzeugende, primäre aromatische Amine aus Azofarbstoffen und gesundheitsschädliche Pigmente. Es gibt also schon Vorschriften und Bestrebungen der Bundesregierung Tattoofarben für den Verbraucher sicher zu machen.
Auftreten von Infektionen
Dass Tattoos Entzündungen und Infektionen hervorrufen können, ist seit langem bekannt. Entzündungen sind eine Folge der Abwehrreaktion des Körpers auf die Verletzung der Haut. Infektionen können entstehen, da die Hautbarriere, die einen natürlichen Schutz vor dem Eindringen von Keimen darstellt, zerstört wird. Infektionen sind also nicht auf die Pigmente selber zurückzuführen.
Pionierarbeit innerhalb der Tattooszene
Generell ist zu sagen, dass sich die Tattooindustrie schon immer selbst reguliert hat und die Tätowierer in engen Kontakt zu den Farbherstellern stehen. Insbesondere der D.O.T. leistet in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern Bärenarbeit in eigener Regie, um das Tätowieren transparent und sicher zu machen. Die Petition Tattoofarben retten wurde auch von diesem ins Leben gerufen. Sobald eine Farbe bedenklich war, wurde sie direkt vom Markt genommen. Es ist immer unser Bestreben gewesen unserem Kunden die beste Qualität an Tätowierungen zu bieten. Sonst wären wir morgen arbeitslos.
Existentielle Pigmente
Eine Vielzahl von Tattoofarben sind Mischfarben mit unterschiedlichen Pigmenten. Ein Verbot von blau und grün Pigmenten hätte zur Folge das rund 66% aller Tattoofarben nicht mehr existieren würden. Viele Tätowierungen würden so nicht mehr umsetzbar sein. Die Welt der Tätowierungen wäre kontrastarm. Insbesondere bei den Traditionellen Tätowierungen brauchen wir Rosen mit grünen Blätter, blau und lila im Pfau und einfach Farben die rocken.
Der Beitrag dient der Einordnung damaliger regulatorischer Entwicklungen innerhalb der Tattooindustrie.
